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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20 (https://dejure.org/2021,22596)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.05.2021 - 3 Sa 304/20 (https://dejure.org/2021,22596)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 3 Sa 304/20 (https://dejure.org/2021,22596)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit - regelmäßige Nachtarbeit - unregelmäßige Nachtarbeit - Gleichheitssatz - Tarifauslegung - Metallindustrie

  • IWW

    § 7.2.3. MTV, Art. 3 Abs. 1 GG, § ... 6 Abs. 5 ArbZG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 7 Ziff. 2.3 b MTV, § 7 Ziff. 2.3 a MTV, § 6 Ziff. 2 MTV, § 362 BGB, Art 3 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 5 ArbZG, § 2 Abs. 3 ArbZG, § 7 Ziff. 2.3. MTV, Art. 2 Nr. 4 der Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Ziff. 2.3 MTV, § 6 Ziff. 2.2 MTV, § 2 Abs. 4 ArbZG, § 2 Abs. 3 - 5 ArbZG, Art. 2 Nr. 3 und 4 Richtlinie 2003/88/EG, Art. 8 - 12 RL 2003/88/EG, § 6 ArbZG, Art. 2 Nr. 3 und 4 RL 2003/88/EG, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 3 Abs. 2, Abs. 3 GG, § 2 ArbZG, § 3 Ziff. 7 MTV, §7 Ziff. 2.3 a MTV, § 2 Abs. 5, Abs. 4 ArbZG, § 262 BGB, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachtarbeit; Nachtarbeitszuschläge; MTV -Metallindustrie - Differenzierte Nachtarbeitszuschläge im Anwendungsbereich des Manteltarifvertrages für die Metallindustrie Hamburgs und Umgebung sowie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorommern von der Fassung vom 17.12.2018

  • rechtsportal.de

    Nachtarbeit; Nachtarbeitszuschläge; MTV -Metallindustrie - Differenzierte Nachtarbeitszuschläge im Anwendungsbereich des Manteltarifvertrages für die Metallindustrie Hamburgs und Umgebung sowie Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorommern von der Fassung vom 17.12.2018

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17

    Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20
    Das Bundesarbeitsgericht habe in der Entscheidung vom 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - zutreffend festgestellt, dass zwischen Nachtschichtarbeitnehmern und unregelmäßig in der Nacht arbeitenden Arbeitnehmern keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestünden, die eine unterschiedliche Vergütung rechtfertigen könnten.

    Der Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien ist überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen den Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung der normierten Art und Weise rechtfertigen könnten (BAG, Urteil v. 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - juris, RdNr 44).

    Diese grundsätzliche Trennung in unterschiedlich zu regelnde Sachverhalte ist auch sachgerecht, da nach gesicherten Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse die Nachtarbeit zwar für jeden Menschen schädlich ist und negative gesundheitliche Auswirkungen hat, jedoch die Belastung und Beanspruchung durch die Anzahl der Nächte pro Monat und die Anzahl der Nächte hintereinander in denen Nachtarbeit geleistet wird, stetig steigt (BAG, Urteil v. 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - juris, Rdr 49).

    Unter Berücksichtigung der vorgenannten Voraussetzungen verletzt eine Tarifnorm dann den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumt haben, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BAG, Urteil v. 21.03.2018 - 10 AZR 34/17 - juris, RdNr 44).

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20
    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass es dem Arbeitgeber im Rahmen seiner Wahlmöglichkeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG i. V. m. § 262 BGB grundsätzlich freigestellt ist, gegebenenfalls den notwendigen Ausgleich auch durch eine Kombination der Zahlung einer Zulage i. V. m. der Gewährung von bezahlter Freistellung vorzunehmen (BAG v. 12.12.2012 - 5 AZR 918/11 - juris, RdNr. 31).

    Ob sich daraus im Übrigen die Verpflichtung des Klägers zur Erhebung einer sogenannten "Alternativklage" ergeben könnte (vgl. dazu BAG v. 12.12.2012, a. a. O., m .w. N.), bleibt vor dem Hintergrund der vorstehenden Erwägung unentschieden.

  • BAG, 19.12.2019 - 6 AZR 563/18

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20
    Der Gleichheitsgrundsatz bildet als fundamentale Gerechtigkeitsnorm eine ungeschriebene Grenze der Tarifautonomie und hat zur Folge, das Tarifnormen grundsätzlich uneingeschränkt am Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG zu messen sind (BAG, Urteil v. 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - juris, RdNr. 19).

    Es genügt, wenn für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer Grund vorliegt (BAG, Urteil v. 27.05.2020 - 5 ARZ 258/19 - juris, RdNr. 38; Urteil v. 19.12.2019 - 6 AZR 563/18 - juris, RdNr 26).

  • BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20

    Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20
    Zwar ist dem Kläger zuzugestehen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.12.2020 (10 AZR 334/20; juris, RdNr 87 ff) grundsätzlich als Rechtsfolge einer gleichheitswidrigen tariflichen Zuschlagsregelung im Hinblick auf Nachtarbeit eine Angleichung an eine höhere tarifliche Zuschlagsregelung für unregelmäßige Nachtarbeit zugelassen hat.
  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20
    Aus Art. 3 Abs. 1 GG wiederum folgt das Gebot, wesentlich gleiche Sachverhalte gleich und wesentlich ungleiche Sachverhalte ungleich zu behandeln (BVerG, Urteil v. 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 - juris, RdNr 18).
  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20
    Das Arbeitsgericht hat der Klage vollumfänglich unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2017 - 8 AZR 859/15 - stattgegeben.
  • BAG, 11.12.2013 - 10 AZR 736/12

    Tariflicher Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz - Nachtarbeit im Rahmen von

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20
    Bei der Überprüfung von Tarifverträgen nach dem allgemeinen Gleichheitssatz ist dabei nicht auf die Einzelfallgerechtigkeit abzustellen, sondern auf die generelle Auswirkung der Regelungen (BAG, Urteil v. 11.12.2013 - 10 AZR 736/12 - juris, RdNr. 15).
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil v. 23.06.2016 - 8 AZR 643/14).
  • BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 768/14

    Geriatriezulage bei ambulanter Pflege

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2021 - 3 Sa 304/20
    Legen sie die Voraussetzungen für die Zahlung einer Zulage fest, steht es ihnen grundsätzlich frei, typisierend zu bestimmen, welche Erschwernisse sie in welcher Weise ausgleichen wollen (BAG, Urteil v. 17.12.2015 - 6 AZR 768/14 - juris, RdNr. 16).
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